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Sachstand Umsetzung CER-Richtlinie in Deutschland

11:30 - 12:00 Uhr Di. 25. Nov.

Kurzbeschreibung

Von der Versorgung mit Trinkwasser, Medikamenten und Strom bis zum Funktionieren der Verkehrsnetze - die zuverlässige Verfügbarkeit der Dienstleistungen der wichtigsten kritischen Infrastrukturen („KRITIS“) ist für unser Gemeinwesen und die Wirtschaft elementar. Ausfälle können gravierende Auswirkungen auf die Versorgung der Bevölkerung und die öffentliche Sicherheit haben.
Angesichts der allgemeinen Bedrohungslage müssen wir mehr tun zur Steigerung der Widerstandsfähigkeit der KRITIS. Dies gibt uns auch die EU-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie, „Critical Entities Resilience“) vor, die zum Ziel hat, den physischen Schutz wichtiger KRITIS in ganz Europa zu verbessern.

Beschreibung

Wir tragen zu der gesamteuropäischen Stärkung der Resilienz von KRITIS bei und setzen die Richtlinie mit dem auch im Koalitionsvertrag vorgesehenen KRITIS-Dachgesetz um, welches erstmalig bundesgesetzlich sektoren- und gefahrenübergreifende Mindeststandards zum physischen Schutz von KRITIS regeln wird. Ziel ist zum einen die Stärkung der Wirtschaft. Denn Investitionen in die Resilienz der eigenen Anlagen werden Unternehmen hohe Folgekosten ersparen, falls es durch Vorfälle zu Ausfällen kommen sollte. Zum anderen geht es darum, die Versorgung der Bevölkerung mit den elementar wichtigsten Dienstleistungen auch Anbetracht der vielfältigen Gefahren – von menschlichem Versagen über Naturkatastrophen und Sabotageakte – zu sichern.

Der Vortrag gibt einen Überblick zum aktuellen Stand der Umsetzung der CER-Richtlinie und zu wesentlichen Inhalten des geplanten KRITIS-Dachgesetzes.

Referent/in

Moderator/in

Informationen zum Programm

Veranstaltungsort

Schumann-Saal | +1-Ebene