KRITIS: Von der Selbstauskunft zur Personenzertifizierung für Auditierende im Nachweisverfahren

14:00 - 14:25 Uhr Di. 10. Nov.

Kurzbeschreibung

Das BSI führt ab 2027 eine verbindliche Schulung mit Personenzertifizierung ein. Was ändert sich für Auditorinnen und Auditoren, Betreiber und weitere Beteiligte? Der Vortrag gibt einen Überblick über das neue Verfahren, zeigt konkrete Handlungsbedarfe auf und beleuchtet die Chancen für mehr Qualität und Resilienz kritischer Infrastrukturen.

Beschreibung

Das BSI plant, eine einheitliche und verbindliche Schulung mit Personenzertifizierung für KRITIS-Auditorinnen und -Auditoren einzuführen, um die Qualität von KRITIS-Nachweisen zu steigern. Das standardisierte Verfahren bietet mehr Analysemöglichkeiten und zeigt, wo das BSI gezielt unterstützen kann. Im Mittelpunkt steht die Steigerung der Resilienz kritischer Anlagen. Die Einführung der Personenzertifizierung erfolgt Anfang 2027. Nach einer angemessenen Übergangszeit werden durch das BSI nur noch Nachweise nach 39 Abs. 1 BSIG akzeptiert, die von Auditorinnen und Auditoren erstellt wurden, die eine Personenzertifizierung durch das BSI besitzen. Der Vortrag beschreibt das neue Verfahren und zeigt Handlungsbedarfe sowie Vorteile für alle Beteiligten auf.

Referent/in

Informationen zum Programm

Veranstaltungsort

Großer Saal | 0-Ebene