
Zusammenarbeit in der Krisenbewältigung – Staat und Wirtschaft im Gegensatz? Kooperationen am Beispiel des neuen österr. Bundeskrisensicherheitsgesetzes
- 08.11.2023 | 16:45 - 17:15
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Großer Saal
Kurzbeschreibung
Das BMI hat als Sicherheits-, Einsatz- und Krisenmanagementministerium eine besondere Rolle und Verantwortung in der Bewältigung sich auftuender nationaler und internationaler Krisen.
Das neue österreichische Bundes-Krisensicherheitsgesetz (B-KSG Inkrafttreten am 1. Jänner 2024) sieht die Weiterentwicklung von Gremien/Koordinationsstrukturen vor, um bei Krisen eine breite Einbeziehung relevanter Akteure (zB Länder, kritische Infrastrukturen uam.) zu ermöglichen.
Beschreibung
Durch die Schaffung von Strukturen und definierten Ablaufprozessen, einschließlich der Einrichtung von Fachgremien und Kontaktstellen, wird eine rasche Koordination betroffener Behörden und Einrichtungen in Krisenfällen sichergestellt und auch in Normalzeiten eine Vernetzung und regelmäßigen Austausch gewährleistet.
Ein wesentlicher Bereich im B-KSG ist Steigerung der Resilienz und Verpflichtung der Ressorts zur Krisenvorsorge sowie die Verfassungskonforme Definition einer Krise und Möglichkeit formeller Feststellung einer Krise im Kompetenzbereich des Bundes (Bezug zu SKKM).
Fachgremien zu zentralen Themen wie Gesundheit, Sicherheit, Wirtschaft, Umwelt und Energie sowie ein Fachgremium Nachrichtendienst und Verfassungsschutz, als Plattform für die drei Dienste des Bundes, werden eingerichtet.
Dem Schutz der kritischen Infrastrukturen sowie die Sicherung der Versorgung mit systemrelevanten Gütern wird besonderes Augenmerk gegeben.
Die, seit 2013 bestehende Zusammenarbeit mit den Betreibern kritischer Infrastrukturen sowie wissenschaftlicher Einrichtungen im Rahmen des SKKM, wird in die neuen Strukturen integriert.
Die formelle und informelle Zusammenarbeit zwischen Staat und Wirtschaft wird anhand konkreter Beispiele sowie an Modellen aus Kooperationen im Bereich Public Private Partnership (PPP) im Vortrag dargestellt.