Track Physische Sicherheit

Sicherheit von Rechenzentren: Eine Blaupause auch für andere Objekte der kritischen Infrastruktur?

Joachim Faulhaber und Lars Wilke, TÜV Informationstechnik GmbH, TÜV NORD GROUP

Kurzbeschreibung

Die BSI Kritisverordnung definiert kritische Einrichtungen. Sie unterliegen seit April 2021 dem zweiten Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme. Cybersicherheit und organisatorische Vorkehrungen stehen hier im Vordergrund.

Beschreibung

Mit KRITIS 3.0 werden die bisherigen Bemühungen um den wichtigen Aspekt der physischen Sicherheit ergänzt.

Welche konkreten Anforderungen damit verbunden sind, wird noch erarbeitet. Es lohnt sich aber jetzt schon ein Blick auf die Rechenzentrumsbranche, die seit jeher der physischen Sicherheit eine besondere Bedeutung zumisst und in der sich seit 20 Jahren mit dem TSI.STANDARD Katalog und seit 2016 mit der europäischen Norm EN 50600 konkrete Vorgaben etabliert haben

Referent/in:

Joachim Faulhaber
TÜV Informationstechnik GmbH, TÜV NORD GROUP
Lars Wilke
TÜV Informationstechnik GmbH, TÜV NORD GROUP

Veranstaltungsort

Großer Saal